tag:blogger.com,1999:blog-8141856700432149563.post2598951080128798628..comments2023-11-02T20:10:48.789+01:00Comments on Trotz alledem: Versuch einer AntwortJeanettehttp://www.blogger.com/profile/04841529618837571165noreply@blogger.comBlogger2125tag:blogger.com,1999:blog-8141856700432149563.post-39192438757250330242009-02-13T22:40:00.000+01:002009-02-13T22:40:00.000+01:00In der BRD hatten, und haben!, Frauendie schlechte...In der BRD hatten, und haben!, Frauen<BR/>die schlechter bezahlten Jobs. In<BR/>manchen Arbeitsbereichen waren sie<BR/>kaum vertreten. Du Jette, bist da mit<BR/>Deiner Ausbildung wirklich was Besonderes. In solch einer Situation<BR/>war den Frauen wichtig, sich zu<BR/>positionieren, auf sich aufmerksam<BR/>zu machen. Einer der Schritte dazu<BR/>war halt die Anhängung der weiblichen<BR/>Form (´in, ´innen). Die ungerechte<BR/>Entlohnung wurde dadurch allerdings<BR/>nicht geändert. Heute wird zwar<BR/>immer die männliche und weibliche<BR/>Form benutzt, jedoch was ist weiter<BR/>auf der Strecke geblieben? Gleicher<BR/>Lohn für gleiche Arbeit, eine gute<BR/>Kinderversorgung und , vor allem,<BR/>wenn Kinder da sind, die Unabhängigkeit vom Mann.Das Ganze<BR/>ist also reichlich Makulatur, die<BR/>uns vorgaukeln soll, was nicht ist:<BR/>Gleichberechtigung!Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8141856700432149563.post-68503689511656725322009-02-09T01:03:00.000+01:002009-02-09T01:03:00.000+01:00Eine derartige geschlechtsspezifische Differenzier...Eine derartige geschlechtsspezifische Differenzierung in der Berufsbezeichnung hat in der DDR absolut keine Rolle gespielt - zumindest ist das meine Erfahrung aus 20 Jahren Berufstätigkeit in der DDR.<BR/><BR/>Ob männlich oder weiblich, wir waren Lehrling, Facharbeiter, Student und Diplomjurist - machten die gleiche Arbeit und bekamen das gleiche Geld.<BR/><BR/>Entscheidender als diese verbale Differenzierung war doch die tatsächliche Gleichberechtigung im Beruf und die tatsächliche Unabhängigkeit der Frau von einem "ErnährER".<BR/><BR/>Nicht auf das IN am Ende kommt es an.<BR/>Zum Vergleich an dieser Stelle die entsprechenden Absätze zur Gleichberechtigung von Frau und Mann aus dem "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" und der "Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik":<BR/><BR/>Art.3, Abs.2, GG<BR/><I>"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."</I><BR/><BR/>Art.7, Verfassung der DDR (i.d.F.vom 7.10.1949)<BR/><I>"Mann und Frau sind gleichberechtigt.<BR/>Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung der Frau entgegenstehen, sind aufgehoben."</I><BR/><BR/>Art.20, Abs.2, Verfassung der DDR (i.d.F. vom 7.10.1974)<BR/><I>"Mann und Frau sind gleichberechtigt und haben die gleiche Rechtsstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen, staatlichen und persönlichen Lebens. Die Förderung der Frau, besonders in der beruflichen Qualifizierung, ist eine gesellschaftliche und staatliche Aufgabe."</I><BR/><BR/>"Staatliche Willenserklärung" oder "konkrete staatliche Aufgabe" - da zeigt sich der echte Unterschied.<BR/><BR/>Was nutzt es, sich ....technikerIN nennen zu dürfen, wenn für gleiche Arbeit am Monatsende weniger Geld in der Lohntüte ist als beim ....technikER.der arminhttps://www.blogger.com/profile/01224576430527869538noreply@blogger.com