Montag, 28. Juni 2010

Was ist denn Residenzpflicht?

ja, natürlich habe ich diesen Begriff schon gehört und nach längerem Nachdenken, weiß ich auch, daß er wenig mit der positiv (weil luxuriös) in unserem Köpfen verankerten Vorstellung von Residenz zu tun hat.

Die Residenzpflicht gilt sowohl für Asylbewerber als auch für sogenannte Geduldete.
Nach § 56 und 85 des Asylverfahrensgesetzes dürfen sich Asylbewerber während des Verfahrens nur in dem Bezirk bzw. Landkreis aufhalten, in dem die für sie zuständige Ausländerbehörde liegt.

Geduldete, das sind Menschen ohne deutschen Paß, deren Aufenthalt in der BRD toleriert wird, dürfen sich doch immerhin nach § 61 und 95 des Aufenthaltsgesetzes in dem Bundesland bewegen, in dem sie leben. Allerdings kann das jederzeit durch weitere Auflagen eingeschränkt werden.

Wie ich gerade heute dazu komme, über diesen Begriff, der eben nicht ständig in unseren Köpfen rumgeisert, nachzudenken? Am Samstag demonstrierten ca. 50 Menschen vor dem SPD-Parteitag in Berlin-Mitte für die Abschaffung der Residenzpflicht.

Mehr über die Residenzpflicht und den Kampf für die Abschaffung dieses Sondergesetzes findet sich unter www.residenzpflicht.info und bei der D-A-S-H.

Bildnachweis: Das Bild zeigt eine Demonstration gegen die Residenzpflicht am 26.05.2009 in Haale/Saale, ich habe es bei MUT gegen rechte Gewalt gefunden, allerdings den Fotografen nicht.

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