Donnerstag, 10. März 2011

Klar,


warum sollen denn die "Nichtstuer" nun auch noch Lotto spielen. Von der Kindergelderhöhung waren sie schließlich auch schon ausgeschlossen, da fällt so ein wenig Lottoverbot für Hartz-IV-Empfänger doch doch gar nicht mehr auf. Außerdem ist in dem Bedarf ganz sicher kein Geld für Glücksspiel vorgesehen, also da können wir doch die gerichtliche Keule schwingen.

Ich spare mir den bekannten Satz mit dem Essen.

Westlotto wird allerdings gegen diese einstweilige Verfügung kurzfristig Widerspruch einlegen.

Danke für den Tip.

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