Samstag, 16. Juni 2012

Natürlich mußte ich schmunzeln,


als ich vom Ausgang der gestrigen Plenarsitzung des Bundestages erfuhr.
Was war eigentlich passiert. In ziemlich allen öffentlichen Diskussionen kommt das nicht deutlich zum Ausdruck.
Auf der Tagesordnung von gestern standen zwei Beschlussvorlagen. Beide wurden von der SPD bzw. von der SPD und den Bündnisgrünen eingebracht. Bei der Abstimmung zu 46 d) der Tagesordnung konnte durch einfaches Händchenheben keine eindeutige Mehrheit im Bundestag festgestellt werden. Hier muß angemerkt werden, daß der mit der Beschlußvorlage befaßte Ausschuss eine Ablehnung empfahl. Es sollte also im Interesse der Regierungkoalition gelegen haben, zu dieser Abstimmung eine Mehrheit zusammenzubringen.


Die Anordnung des Hammelsprungs von Frau Pau, Bundestagsvizepräsidentin und Leiterin dieser Plenarsitzung, nutzte die Opposition dann dazu, die Beschlussunfähigkeit des Bundestages herbeizuführen, in dem sie den Plenarsaal nicht betrat. Da nur 211 Abgeordnete an der Abstimmung zum Pressegrosso teilnahmen, war eine Beschlußfähigkeit des Bundestags nicht gegeben, die Sitzung wurde ordnungsgemäß sofort abgebrochen und da es keinen entsprechenden Antrag zur Wiederaufnahme gab, auch nicht fortgesetzt.
Alle nachstehenden Tagesordnungspunkte, so auch die 1. Lesung des Gesetzes zum Betreuungsgeld fielen diesem Abbruch zum Opfer.
Damit wurde zumindest verhindert, das dieses Gesetz im Schnelldurchlauf noch vor der Sommerpause verabschiedet werden kann.

Chapeau, kann ich da nur sagen, ich halte dieses Gesetz für so unsinnig wie ein Kropf und finde es bedenklich, daß sich eine Splitterpartei wie die CSU derart in Szene setzen kann und ja nicht nur gegen den Willen der Bevölkerung (die fragt vor 2013 aber eh niemand), nein, auch gegen den Willen der meisten Abgeordneten sowohl der Regierungsparteien als auch der Opposition mit Fraktionszwang in den eigenen Reihen ein solches Gesetz durchprügeln kann. Irgendwie hat parlamentarische Demokratie wenig mit Demokratie zu tun.

Gleichzeitig stellt sich mir aber folgende Frage: Wieviele Gesetze oder Beschlußvorlagen wurden denn bereits von einem beschlußunfähigen Bundestag abgenickt, bei denen eben wegen der erkennbaren Mehrheiten die Beschlußfähigkeit nicht festgestellt wurde.

Bildnachweis: gefunden in der bz


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