
Gut, irgendeinmal mußte das passieren. Stehe ich doch mit meiner politischen Meinung sehr weit links und hat mich die Erziehung meiner Eltern, der Geschichtsunterricht in der polytechnischen Oberschule, die Besuche in verschiedenen Konzentrationslagern, ja auch die Fernsehfilme der DDR zu dem Thema Faschismus zu einer überzeugten Antifaschistin gemacht.
Mit Entsetzen muß ich immer wieder feststellen, daß Naziaufmärsche in diesem Rechtsstaat nicht verboten werden, nein im Gegenteil, sie werden von der Polizei geschützt, Dafür werden Menschen, die öffentlich dagegen protestieren immer öfter und schneller kriminalisiert.
Jüngstes Beispiel die Beschlagnahme von Plakaten für den Protest zum Neonaziaufmarsch am 13. Februar 2010 in Dresden.
Es macht mich wütend, daß es in einem Staat, der sich als Rechtsnachfolger des Dritten Reiches versteht, dessen vorrangiste Aufgäbe wäre, derart rechtes Gesudel von vorherein zu verbieten, tatsächlich Polizei und Staatsanwaltschaft hingehen können und die Gegner dieses Aufmarsches in ihrem Tun behindern, ja sie wahrlich kriminalisieren.
Die Dresdner Staatsanwaltschaft entblödet sich nicht zu erklären, daß mit dem Aufruf zum friedlichen Blockieren ein "Straftatbestand" erfüllt sei. Die sz-online vom 21.01.2010 schreibt dazu u.a. folgendes:
"Die Staatsanwaltschaft hatte in einem Büro in Dresden und einem Laden in Berlin am Dienstag Computer und Material beschlagnahmt. Nun wird geprüft, wer für den Aufruf zur Blockade einer Versammlung, der einen Straftatbestand darstelle, verantwortlich ist."
Irgendwie erinnert mich das stark an die Jahre der Weimarer Republik, in der die Mahner gegen den Faschismus von der Polize verfolgt wurden, während den braunen Horden Staatsschutz angediehen wurde.
Nun steht der Aufruf ein zweites Mal in diesem Blog!
Mit Entsetzen muß ich immer wieder feststellen, daß Naziaufmärsche in diesem Rechtsstaat nicht verboten werden, nein im Gegenteil, sie werden von der Polizei geschützt, Dafür werden Menschen, die öffentlich dagegen protestieren immer öfter und schneller kriminalisiert.
Jüngstes Beispiel die Beschlagnahme von Plakaten für den Protest zum Neonaziaufmarsch am 13. Februar 2010 in Dresden.
Es macht mich wütend, daß es in einem Staat, der sich als Rechtsnachfolger des Dritten Reiches versteht, dessen vorrangiste Aufgäbe wäre, derart rechtes Gesudel von vorherein zu verbieten, tatsächlich Polizei und Staatsanwaltschaft hingehen können und die Gegner dieses Aufmarsches in ihrem Tun behindern, ja sie wahrlich kriminalisieren.
Die Dresdner Staatsanwaltschaft entblödet sich nicht zu erklären, daß mit dem Aufruf zum friedlichen Blockieren ein "Straftatbestand" erfüllt sei. Die sz-online vom 21.01.2010 schreibt dazu u.a. folgendes:
"Die Staatsanwaltschaft hatte in einem Büro in Dresden und einem Laden in Berlin am Dienstag Computer und Material beschlagnahmt. Nun wird geprüft, wer für den Aufruf zur Blockade einer Versammlung, der einen Straftatbestand darstelle, verantwortlich ist."
Irgendwie erinnert mich das stark an die Jahre der Weimarer Republik, in der die Mahner gegen den Faschismus von der Polize verfolgt wurden, während den braunen Horden Staatsschutz angediehen wurde.
Nun steht der Aufruf ein zweites Mal in diesem Blog!



