Mittwoch, 22. Februar 2012

Überwachung? Aber nicht doch.

Daß vor 3 Wochen das Luftverkehrsgesetz vom Bundestag so nebenbei in 3 Lesungen (irgendwie sind Lesungen heute nicht mehr Lesungen, sondern Schriftungen) geändert wurde, ist den Medien so ziemlich in die letzte oder vorletzte Seite gerutscht.

Ist ja auch nicht schlimm, da wurde halt noch der Wulff gejagt (das haben wir inzwischen erfolgreich erledigt) oder Assad mit Krieg gedroht (da sind wir noch mächtig bei und haben gleich mal den Iran wieder miteinbezogen).

All das ist natürlich wichtiger, als die Bevölkerung umfassend darüber zu informieren, worin denn die Änderungen bestehen. U. a. heißt es nämlich darin, daß bemannte und unbemannte Luftfahrtgeräte gleichberechtigt am Luftverkehr teilnehmen. Mit dem Gesetz wird also die Voraussetzung geschaffen, daß neben völlig normalen Flugzeugen auch Drohnen über Deutschland fliegen können.

Drohnen? Wozu braucht man Drohnen? Wie gesagt, daß Gesetz wurde vor ca. 3 Wochen verabschiedet. Heute meldet der Spiegel, die Bundesregierung plant, die Drohnenflotte auszubauen. Diese Drohnen kann man zum Bevölkerungsschutz einsetzen. Ein ironisches Schmunzeln entlockte mir die Nutzung bei Wildtierzählungen und Erntevorhersagen.

Derzeitig werden wie allerdings durch die jeweiligen Landespolizisten zur Überwachung der Proteste gegen Castortransporte bzw. zur Überwachung von Fußballspielen.

Da ist es doch man gut, daß wir mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Bundespräsidenten bekommen, der in der Telekommunikationsdatenspeicherung keinen Beginn eines Überwachungsstaates sieht. Mit Drohnen hat der sicher auch kein Problem. Komisch, seine eigene Überwachung sah er wohl nicht ganz so locker.


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