Mittwoch, 13. Oktober 2010

Dumm, aber auch entlarvend


"zu alt, geb. 61". Dumm, wenn ein Bewerber, in diesem Falle eine Bewerberin ihre Offerte mit dieser firmeninternen Bemerkung zurück erhält und ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Die Frau hat dagegen geklagt und es wurde ihr ein Schadensersatz zugesprochen, nachzulesen u. a. bei DNews.

Der Richter erklärte nach dem Termin, das wäre schon ein exotischer Fall, der Anwalt der Klägerin kam zu dem wohl zutreffenden Schluß, das gerade in diesem Bereich die Dunkelziffer sehr hoch wäre.

Klar, nicht jeder Personalsachbearbeiter, nicht jede Personalabteilung macht den Fehler des kleinen Zettelchens.

Das gesetzliche Rentenalter wurde im November 2006 von der damals regierenden schwarz-roten Koalition auf 67 Jahre gesetzt, und hier in diesem Fall ist eine Bewerberin mit 49 Jahren zu alt für eine Büroarbeit, die sicherlich geistige Frische, aber doch keine körperlichen Hochleistungen verlangt. Mit 49 aussortiert? Da stehen noch notwendige 17 einhalb Jahre Lebensarbeitszeit dagegen.

Natürlich ist es ein Einzelfall, der an die Öffentlichkeit gelangt, aber wenn neuerdings jeder von Fachkräftemangel quarkt, hochqualifierte Menschen ab 50 jedoch keine Chance auf dem 1. Arbeitsmarkt mehr haben, dann frage sicher nicht nur ich nach dem Sinn dieser Maßnahme und sicher nicht nur ich bezweifle, daß oben genannte Situation ein Einzelfall ist.

Bildnachweis: derateru, www.pixelio.de

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