Samstag, 3. Juli 2010

Mittelalter BRD 2010


Die römisch-katholische Kirche als Träger sozialer Einrichtungen darf als Mitarbeitern kündigen, die ein zweites Mal heiraten, so jedenfalls sah es am Donnerstag das LAG Düsseldorf, da diese Mitarbeiter damit gegen die katholische Glaubens- und Sittenlehre verstoßen. Damit stärkte das LAG das im GG festgeschriebene weitgehende Selbstbestimmungsrecht der katholischen Kirsche.

Im konkreten Fall eines Krankenhauses sah das LAG Düsseldorf die Kündigung als ungesetzlich an, da ähnliche Vorfälle bei diesem Träger in der Vergangenheit nicht mit arbeitsrechtlichen Sanktionen belegt wurden. Damit sei gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstoßen worden.

Ich gebe es zu, manchmal komme ich mir in diesem Staat vor wie im Mittelalter. Eine Kündigung wegen einer zweiten Ehe? Wo leben wir denn?

Träger dieses Krankenhauses ist also die RKK, aber finanziert das Ganze auch die Kirche und ihre Mitglieder durch die Kirchensteuer, um dieses Selbstbestimmungsrecht auch irgendwie zu untermauern?
Nein, wohl eher nicht. Beim Googeln, um ja nichts falsches zur Finanzierung kirchlicher sozialer Einrichtungen zu schreiben, fand ich folgenden Artikel.

Das sind genau die Momente, in den ich mich ernsthaft frage, in welcher Gesellschaft bin ich eigentlich gelandet, in der ein Landesarbeitsgericht befinden kann, solche Kündigungen sind rechtens. Eigentlich denke ich noch was ganz anderes, aber...

Bildnachweis: Kath. Kirche in S.-E.



2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Liebe Kampfgenossin Jette,
Soviel Macht hat die RK Kirche im katholischen Flandern nicht mehr! Aber es erinnert mich an einen hiesigen Vorfall von Anfang der 70 Jahre. Eine Tante von meine Enissa war als 16-17jähriges Mädchen beschäftigt in eine „Maria-Klinik“ die von Nonnen verwaltet wurde. Die Nonnen konnte man einigermaße „tolerant“ nennen. Die Miniröcke waren damals noch viel kürzer wie heute und die Mädchen dürften damit arbeiten kommen. Jedoch die „Toleranz“ hatte ihre Grenzen: Das junge Mädchen hatte gesponnen daß sie „schwanger“ sei und wurde deshalb fristlos entlassen. Damals war Hochkonjunktur und sie hatte eine Woche schon eine andere Arbeitsstelle. Undenkbar in 2010. Jedoch, Unternehmerwillkür gibt es auch hier aber nachwievor und nicht nur oder bevorzugt in katholische Krankenhäuser oder andere Einrichtungen.
Was die „Zweite Ehe“ betrifft: alle Katholiken wissen davon daß die kirchliche Autoritäten diese als „Verstoß“ betrachten, die Toleranz sich nur bis auf Duldung des Zusammenwohnens erstreckt. Aber das ist meines Erachtens Angelegenheit der Katholiken unter einander. Solange die kirchliche Autoritäten ihre bizarre Regeln nicht aufzwingen auf Nicht-Katholiken kann man nichts einwenden. In Flandern sind die katholische medizinische Einrichtungen unterworfen an genau dieselbe gesetzliche Sozialgesetzgebung wie die andere auch.
Der von Dir zitierter Fall zeigt wieder mal wie die Hochburg des Kapitalismus („Stamokap“) BRD in größere Maße wie die Nachbarländer mit Überbleibsel des Feudalismus behaftet ist. Hast übrigens an eine Stelle von der Kirche eine „KirSche“ gemacht! (Typfehler) Mit diese ist aber so zu lesen nicht gut Kirschen zu essen… ;)
Ganz liebe Grüße,
Deine Nadja

Anonym hat gesagt…

Liebe Jette,
Der katholischer Begriff „zweite Ehe“ muß verdeutlicht werden: Sie meinen daß eine kirchliche Ehe, sog. „Sakrament“ nur durch den Tod einer der Ehepartner aufgelöst werden kann. Somit können Witwen oder Witwen problemlos eine „zweite“ oder gegeben falls weitere Ehe eingehen. Wie gesagt, diese Gewissensfrage gilt freilich nur für Katholiken.
Das bringt mich auf den Gedanken daß es bei uns mal einen unschönen Film (Kinoerfolg) gab mit den Titel „Bis daß der Tod euch scheidet“ (1979) mit der schönen Katrin Saß.
Sonnige Grüße,
Deine Nadja