Heute jährt sich zum zehnten Mal der Beginn des völkerrechtswidrigen Krieges der NATO gegen Jugoslawien. Völkerrechtswidrig im doppelten Sinne: 1. Es handelte sich eindeutig um einen Angriffskrieg, der nach dem modernen Völkerrecht verboten ist. Ein Mandat des UN-Sicherheitsrates lag nicht vor. 2. Im Krieg selbst wurde gegen Bestimmungen des Kriegsvölkerrechtes verstoßen, indem verbotene zivile Ziele angegriffen und verbotene Waffen eingesetzt wurden.
Der politische Hintergrund
Nach Titos Tod hatten sich westliche Geheimdienste den Vielvölkerstaat Jugoslawien als Hauptaktionsgebiet herausgesucht. Man glaubte in den 80er Jahren, dort den Sozialismus in Europa am leichtesten destabilisieren und beseitigen zu können. Nationalistische Konflikte wurden geschürt und der Separatismus wurde nach Kräften gefördert. Besonders hervorgetan hatte sich dabei der BND unter seinem damaligen Chef Klaus Kinkel.
Ab 1988 lief es anders: Gorbatschow überließ die von der Sowjetunion abhängigen Staaten des Warschauer Paktes den geheimdienstlichen Operationen der USA mit dem bekannten "Erfolg". Der eigenständige Sozialismus im blockfreien Jugoslawien dagegen konnte nicht so leicht beseitigt werden. Durch weitere Unterstützung der Separatisten in Slowenien und Kroatien, später dann in Bosnien-Herzegowina, konnte Jugoslawien zerstört werden. Für die schnelle Anerkennung der Separatisten und die darauf folgenden Bürgerkriege trägt der damalige Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher die Hauptverantwortung.
Das verbliebene Rest-Jugoslawien unter Slobodan Miloševic war aber immer noch nicht bereit, seinen eigenständigen Sozialismus aufzugeben. Also wurde weiter eine "Demokratische Opposition" finanziert und der aggressive Nationalismus der Kosovo-Albaner mit Geld und Waffen unterstützt. 1998 schließlich provozierte die terroristische UCK mit immer neuen Morden an Serben eine Gegenaktion serbischer Sondereinheiten. Insbesondere die USA wollten jedoch nicht hinnehmen, dass die von ihnen geförderte UCK mit militärischen Mitteln zerschlagen würde.
Das direkte Eingreifen wurde geplant und die Öffentlichkeit mit entsprechender Propaganda eingestimmt. Das "Massaker von Racak" wurde beschworen; Joschka Fischer verglich Slobodan Miloševic mit Hitler und sprach von einem zweiten "Auschwitz", das es zu verhindern gelte. Später kam Rudolf Scharpings Fälschung vom "Hufeisenplan" hinzu.
Der NATO-Krieg
Die NATO wollte den Krieg ausschließlich durch massive "Luftschläge" entscheiden. Aber trotz 38.000 geflogener Luftangriffe durch NATO-Maschinen konnte die jugoslawische Volksarmee nicht geschwächt werden. So erweiterte man den Bombenterror immer mehr auf nicht-militärische Ziele weit abseits des eigentlichen Konflikgebietes: Brücken ohne militärische Bedeutung, Fabriken, die ausschließlich der zivilen Produktion dienten, Kraftwerke - alles verbotene Ziele.
In dem 78-tägigen Krieg starben etwa 2000 jugoslawische Zivilisten im NATO-Bombenhagel, darunter etwa 700 Kinder. Slobodan Miloševic akzeptierte schließlich einen Waffenstillstand, um das Leiden der Zivilbevölkerung und die Zerstörung des Landes zu beenden. Die jugoslawischen Truppen verließen den Kosovo weitgehend intakt.
Die rechtliche Aufarbeitung
In einem von der NATO eingesetzten und bezahlten Sondertribunal saßen die Aggressoren über die Vertreter des überfallenen Landes zu Gericht. Kriegsverbrechen der NATO wurden nicht untersucht.
In Deutschland gingen an die 50 qualifizierte Strafanzeigen renommierter Strafrechtler wegen Vorbereitung und Führung eines Angriffskrieges an die Bundesanwaltschaft - sie wurden vom Tisch gewischt. Eine Musterklage der Opfer von Vavarin wurde zugelassen, aber letztlich aus formalrechtlichen Gründen abgewiesen.
Die Hauptverantwortlichen auf deutscher Seite für die Beteiligung an der Führung eines Angriffskrieges und an Kriegsverbrechen sind: 1. Gerhard Schröder als damaliger Bundeskanzler, 2. Joschka Fischer als damaliger Bundesaußenminister, 3. Rudolf Scharping als damaliger Bundesverteidigungsminster, 4. General Klaus Naumann als höchster deutscher Militär und damaliger Vorsitzender des NATO-Militärausschusses. Das deutsche Strafrecht sieht für die Vorbereitung eines Angriffskrieges lebenslange Freiheitsstrafe oder im minder schweren Fall eine Freiheitsstrafe von nicht unter zehn Jahren vor.
Auch wenn die deutsche Justiz derzeit kein Interesse an einer Strafverfolgung hat - Kriegsverbrechen verjähren nicht.
gefunden bei den Kundschaftern des Friedens am 16.03.2009