Soweit gibt Wikipedia Auskunft, wenn jemand nicht weiß, was Schöffen sind. Die sind ja nun bekanntlich angetreten, dem Rechtsstaat zu dienen.
Dumm wird es, wenn einer in seiner Tätigkeit mal einen Fehler macht, denn dann überkommt auch ihn die Rechtsstaatlichkeit.
Der Sachverhalt...oder Mainzer Schildbürgerstreich:
"Seit rund fünf Jahren arbeitet der Pensionär Peter Wenske-Wallner als ehrenamtlicher Schöffe am Amtsgericht Mainz. Zu Beginn jeden Jahres, so auch in 2007, erhielt er seine Liste mit den möglichen Terminen. Diesen folgen dann konkrete Einladungen, jeweils zweifach per Post und per Bote. So erreichte ihn auch die Einladung zum Gerichtstermin am 23. Oktober 2007. Und dann passierte Wenske-Wallner ein Versehen: Er trug diesen Termin in seinem persönlichen Kalender auf den 24. Oktober ein.
Zu diesem Zeitpunkt weilte er zu Verwandtenbesuch in Österreich und fuhr dann extra eher, am 23. Oktober, nach Hause, um am nächsten Tag pünktlich vor Ort zu sein. Dort erfuhr er dann von der Richterin Dany-Pietschmann, dass der Termin bereits am Vortag stattgefunden hatte. Die Richterin erläuterte ihm auch, dass sie ihn mit einem Ordnungsgeld von 800 Euro belastet habe, ersatzweise zehn Tage Ordnungshaft. Wenske-Wallner dachte - zumal ihm als Schöffe noch nie irgendeine Unregelmäßigkeit untergekommen war - zunächst an einen Scherz. Mitnichten.
Nach nicht weniger als gut 15 Monaten, datiert vom 5. Februar 2009, traf an Wenske-Wallners Privatadresse ein Brief mit der Mitteilung eines “Kostenbeschlusses“ ein, ein paar Tage später der Kostenbescheid über genau 803,50 Euro. Per E-Mail teilte er unverzüglich mit, dass er lieber in das Gefängnis geht. Denn die Geldstrafe liegt höher als seine monatliche Nettorente. Nachdem er dies auch noch per Brief bestätigt hatte, wunderte sich Richterin Dany-Pietschmann, denn das hätte ja noch nie jemand gemacht.
Am Donnerstag dieser Woche kam dann die Vorladung zum Antritt der Ordnungshaft bis spätestens 31. März täglich zwischen 8 und 15 Uhr. Sollte er nicht erscheinen, droht Haftbefehl. Mit dem Auto, so die Auskunft der JVA gegenüber dem Insassen in spe, könne er nicht anreisen, da kein Parkplatz zur Verfügung stehe.
Das Schreiben enthält auch Details zu seinem Haftgepäck. Erlaubt sind beispielsweise Bargeld, Brillen, Schreibmaterial, Fotografien, Armband, Bücher, Toilettenartikel wie Zahn-, Haar- und Nagelbürste, Rasierzeug, aber zum Beispiel keine Seife. Auch Nahrung, Alkohol, Tabak, Streichhölzer, Zeitschriften und Zeitungen, Waffen, Werkzeuge und Handys sind nicht erlaubt.
Wenn seine Ehefrau aus ihrem Urlaub zurück ist, vermutlich am 28. März - “bis dahin muss ich mich um unsere Katze kümmern“ - wird der Vater einer Tochter und Großvater einer Enkelin das Gefängnistor passieren. Auch wenn ein früheres Erscheinen möglicherweise zu “Vollzugslockerungen“ geführt hätte, wie in dem Brief avisiert wurde."
Natürlich wurde dabei kein Buchstabe des Gesetzes verletzt, eben wie auch im Urteil gegen Herrn Zumwinkel nicht, nicht bei Herrn Ackermann und alle sind auch gleich vor dem Gesetz, aber manche sind eben doch gleicher.
Bildnachweis: Mainzer Landgericht aus www.systemkritik.de
2 Kommentare:
Ist doch prima. Der Mann hat nämlich Glück: Als Vorbestrafter darf er nicht mehr Schöffe sein! Und außerdem hat man ihn wohl spätestens jetzt von der sogenannten freiheitlichen Demokratie geheilt...
hm Frank, würde ich in diesem Fall so nicht sagen, den mich störenden Teil des Artikels, wo von seiner aktiven CDU-Mitgliedschaft die Rede ist, habe ich glatt unterschlagen ;-).
Aber immerhin hat mal einer widersprochen, scheint dieser Richterin bis dahin ja nie passiert zu sein.
Allerdings wurde Mainz dem Ruf als närrische Hochburg glatt gerecht. Ich bin gespannt, ob er wirklich einzieht, denn inzwischen gibt es eine tägliche Diskussion darüber und das Gericht rudert natürlich zurück.
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