Hartz-IV-Empfänger und die Abwrackprämie, das scheint eine neverending Story zu werden. Erst wollte man dieser Bevölkerungsgruppe diese Leistung vorenthalten, das gelang nicht.
Dann kam irgendjemand auf die Idee, diese 2.500,00 EUR als Einkommen zu werten und damit die Hartz-IV-Leistungen zu kürzen.
Mindestens zwei Menschen haben dagegen geklagt. Im April fällte ein Gericht in Madgeburg das Urteil, daß es keinen Grund gibt, die Abwrackprämie als Einkommen zu werten, die Klägerin bekam Recht (AZ: S 16 AS 907/09 ER).
Nun liegt ein zweites Urteil aus Essen vor. (Aktenzeichen: LSG Essen L 20 B 59/09 AS ER und L 20 B 66/09 AS). Hier wird der Leistungsstelle Recht gegeben, denn schließlich verschaffe die Abwrackprämie dem Leistungsempfänger erhebliche Mittel für den privaten Konsum, entspräche dem Vielfachen der monatlichen Regelleistung und beeinflusse die Lage ihres Empfängers so günstig, daß daneben kein Hartz-IV-Bezug gerechtfertigt sei. Genaures in der Welt von gestern.
Aha konnte ich im ersten Moment nur sagen. Nun habe ich schon mal zugegeben, daß mir bürgerliches Rechtsempfinden irgendwie abgeht und ich mich meist auf meinen hoffentlich gesunden Menschenverstand verlasse und der sagt mir, auf solchen Quark muß erstmal einer kommen und wenn der dann noch Richter an einem Landessozialgericht ist, Gute Nacht.
Die Abwrackprämie wurde gestiftet, damit der Autoindustrie über die Krise hinweggeholfen wird. Jeder, der ein mindestens 9 Jahre altes Auto verschrottete, bekam beim Kauf eines Neuwagens einen Rabatt von 2.500,00 EUR. Mitnichten wurde dieses Geld ausgezahlt und konnte so für einen anderweitigen privaten Konsum als eben diesen einen Autokauf zur Verfügung stehen. Nebenbei bemerkt wird die Abwrackprämie bei nicht Sozialleistungsempfängern nicht als Einkommen gewertet, es sind auf diesen Rabatt beim Autokauf keine Einkommenssteuern zu zahlen.
Da sich Autos schlecht essen lassen, auch Bekleidung kann man damit eher nicht bezahlen, erschließt sich mir die Beweiskette des Essener Gerichts nicht. Aber ich habe ja auch nur meinen gesunden Menschenverstand.
Wer sich noch die Kommentare zum Welt-Artikel durchliest, merkt zumindest eins, es ist hervorragend gelungen, erneut auf eine Bevölkerungsgruppe einzuhauen, die die schwächste unserer Gesellschaft ist.
Dann kam irgendjemand auf die Idee, diese 2.500,00 EUR als Einkommen zu werten und damit die Hartz-IV-Leistungen zu kürzen.
Mindestens zwei Menschen haben dagegen geklagt. Im April fällte ein Gericht in Madgeburg das Urteil, daß es keinen Grund gibt, die Abwrackprämie als Einkommen zu werten, die Klägerin bekam Recht (AZ: S 16 AS 907/09 ER).
Nun liegt ein zweites Urteil aus Essen vor. (Aktenzeichen: LSG Essen L 20 B 59/09 AS ER und L 20 B 66/09 AS). Hier wird der Leistungsstelle Recht gegeben, denn schließlich verschaffe die Abwrackprämie dem Leistungsempfänger erhebliche Mittel für den privaten Konsum, entspräche dem Vielfachen der monatlichen Regelleistung und beeinflusse die Lage ihres Empfängers so günstig, daß daneben kein Hartz-IV-Bezug gerechtfertigt sei. Genaures in der Welt von gestern.
Aha konnte ich im ersten Moment nur sagen. Nun habe ich schon mal zugegeben, daß mir bürgerliches Rechtsempfinden irgendwie abgeht und ich mich meist auf meinen hoffentlich gesunden Menschenverstand verlasse und der sagt mir, auf solchen Quark muß erstmal einer kommen und wenn der dann noch Richter an einem Landessozialgericht ist, Gute Nacht.
Die Abwrackprämie wurde gestiftet, damit der Autoindustrie über die Krise hinweggeholfen wird. Jeder, der ein mindestens 9 Jahre altes Auto verschrottete, bekam beim Kauf eines Neuwagens einen Rabatt von 2.500,00 EUR. Mitnichten wurde dieses Geld ausgezahlt und konnte so für einen anderweitigen privaten Konsum als eben diesen einen Autokauf zur Verfügung stehen. Nebenbei bemerkt wird die Abwrackprämie bei nicht Sozialleistungsempfängern nicht als Einkommen gewertet, es sind auf diesen Rabatt beim Autokauf keine Einkommenssteuern zu zahlen.
Da sich Autos schlecht essen lassen, auch Bekleidung kann man damit eher nicht bezahlen, erschließt sich mir die Beweiskette des Essener Gerichts nicht. Aber ich habe ja auch nur meinen gesunden Menschenverstand.
Wer sich noch die Kommentare zum Welt-Artikel durchliest, merkt zumindest eins, es ist hervorragend gelungen, erneut auf eine Bevölkerungsgruppe einzuhauen, die die schwächste unserer Gesellschaft ist.
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